Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds in Österreich: Wissen Sie, was künftig gilt?

Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds in Österreich: Wissen Sie, was künftig gilt?

Seit 1. Mai 2026 gelten in Österreich neue Vorschriften für E-Scooter und E-Bikes. Für sogenannte E-Mopeds folgt eine besonders wichtige Änderung mit 1. Oktober 2026.

Wer elektrisch unterwegs ist, sollte die neuen Regeln kennen. Wir haben die wichtigsten Änderungen übersichtlich zusammengefasst.

Neue E-Scooter-Regeln seit 1. Mai 2026

E-Scooter werden in Österreich nun ausdrücklich als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung eingestuft.

Weiterhin gilt: Ein E-Scooter dieser Kategorie darf eine Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und eine Höchstleistung von maximal 600 Watt aufweisen.

Neu beziehungsweise besonders wichtig sind folgende Vorschriften:

Blinker sind Pflicht

E-Scooter müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern an den Lenkerenden ausgestattet sein.

Die Blinker müssen gelbes Licht nach vorne und hinten abstrahlen.

Klingel oder Hupe

Eine Vorrichtung zur Abgabe eines akustischen Warnzeichens – beispielsweise eine Klingel oder Hupe – ist ebenfalls vorgeschrieben.

Helmpflicht unter 16 Jahren

Personen unter 16 Jahren müssen beim Fahren eines E-Scooters grundsätzlich einen Helm tragen.

Auch Erwachsenen empfehlen wir unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung einen geeigneten Helm.

Neue Alkoholgrenze

Für E-Scooter gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.

Keine zweite Person auf dem Scooter

Die Mitnahme einer weiteren Person auf einem E-Scooter ist nicht erlaubt.

Ein E-Scooter ist für die Beförderung einer einzelnen Person vorgesehen.

Transport von Gegenständen

Auch beim Transport gelten strengere Vorgaben. Gegenstände dürfen die sichere Bedienung des E-Scooters nicht beeinträchtigen. Eine kleine geeignete Rollertasche beziehungsweise ein entsprechendes Behältnis ist möglich.

Was gilt weiterhin für E-Scooter?

Neben den neuen Vorschriften bleiben grundlegende Grenzen bestehen:

Maximal 25 km/h Bauartgeschwindigkeit

Maximal 600 Watt Höchstleistung

Außerdem müssen unter anderem Bremsen, Beleuchtung und vorgeschriebene Rückstrahler vorhanden sein.

Wer einen älteren E-Scooter besitzt, sollte daher überprüfen, ob dieser die aktuellen technischen Anforderungen erfüllt.

Neue Regeln für E-Bikes

Auch für Elektrofahrräder gibt es seit 1. Mai 2026 eine Änderung.

Für Personen unter 14 Jahren gilt beim Fahren eines E-Bikes eine Helmpflicht.

Die allgemeinen Fahrradregeln gelten weiterhin.

Große Änderung für E-Mopeds ab 1. Oktober 2026

Besonders wichtig wird der 1. Oktober 2026.

Bestimmte sogenannte E-Mopeds werden dann rechtlich nicht mehr wie Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge behandelt.

Betroffen sind insbesondere zweirädrige Fahrzeuge der Klasse L1e-B, darunter rein elektrisch angetriebene Modelle ohne Pedale sowie bestimmte Modelle mit Pedalen, deren Motor über einen Gasgriff auch ohne Treten betrieben werden kann.

Was bedeutet das für E-Moped-Fahrer?

Ab 1. Oktober 2026 gelten unter anderem:

  • Führerscheinpflicht
  • Helmpflicht
  • Versicherungspflicht
  • Kennzeichenpflicht
  • Zulassungs- beziehungsweise Genehmigungspflicht
  • Benutzung der Fahrbahn statt des Radwegs

E-Mopeds dürfen dann nicht mehr wie Fahrräder auf Radwegen oder Radfahrstreifen verwendet werden.

Je nach Fahrzeug kann außerdem eine regelmäßige § 57a-Begutachtung – das bekannte „Pickerl“ – erforderlich sein.

E-Scooter vor der Fahrt überprüfen

Die neuen Vorschriften zeigen auch, wie wichtig der technische Zustand eines E-Scooters ist.

Besonders kontrolliert werden sollten:

  • Blinker
  • Beleuchtung
  • Bremsen
  • Klingel beziehungsweise Hupe
  • Reifen
  • Rückstrahler
  • Lenkung und Klappmechanismus

Gerade bei älteren Modellen kann eine Überprüfung sinnvoll sein.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei der rechtlichen Einstufung bestimmter Fahrzeuge kann das konkrete Modell beziehungsweise dessen technische Ausführung entscheidend sein.

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