Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds in Österreich: Wissen Sie, was künftig gilt?

Seit 1. Mai 2026 gelten in Österreich neue Vorschriften für E-Scooter und E-Bikes. Für sogenannte E-Mopeds folgt eine besonders wichtige Änderung mit 1. Oktober 2026.
Wer elektrisch unterwegs ist, sollte die neuen Regeln kennen. Wir haben die wichtigsten Änderungen übersichtlich zusammengefasst.
Neue E-Scooter-Regeln seit 1. Mai 2026
E-Scooter werden in Österreich nun ausdrücklich als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung eingestuft.
Weiterhin gilt: Ein E-Scooter dieser Kategorie darf eine Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und eine Höchstleistung von maximal 600 Watt aufweisen.
Neu beziehungsweise besonders wichtig sind folgende Vorschriften:
Blinker sind Pflicht
E-Scooter müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern an den Lenkerenden ausgestattet sein.
Die Blinker müssen gelbes Licht nach vorne und hinten abstrahlen.
Klingel oder Hupe
Eine Vorrichtung zur Abgabe eines akustischen Warnzeichens – beispielsweise eine Klingel oder Hupe – ist ebenfalls vorgeschrieben.
Helmpflicht unter 16 Jahren
Personen unter 16 Jahren müssen beim Fahren eines E-Scooters grundsätzlich einen Helm tragen.
Auch Erwachsenen empfehlen wir unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung einen geeigneten Helm.
Neue Alkoholgrenze
Für E-Scooter gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
Keine zweite Person auf dem Scooter
Die Mitnahme einer weiteren Person auf einem E-Scooter ist nicht erlaubt.
Ein E-Scooter ist für die Beförderung einer einzelnen Person vorgesehen.
Transport von Gegenständen
Auch beim Transport gelten strengere Vorgaben. Gegenstände dürfen die sichere Bedienung des E-Scooters nicht beeinträchtigen. Eine kleine geeignete Rollertasche beziehungsweise ein entsprechendes Behältnis ist möglich.
Was gilt weiterhin für E-Scooter?
Neben den neuen Vorschriften bleiben grundlegende Grenzen bestehen:
Maximal 25 km/h Bauartgeschwindigkeit
Maximal 600 Watt Höchstleistung
Außerdem müssen unter anderem Bremsen, Beleuchtung und vorgeschriebene Rückstrahler vorhanden sein.
Wer einen älteren E-Scooter besitzt, sollte daher überprüfen, ob dieser die aktuellen technischen Anforderungen erfüllt.
Neue Regeln für E-Bikes
Auch für Elektrofahrräder gibt es seit 1. Mai 2026 eine Änderung.
Für Personen unter 14 Jahren gilt beim Fahren eines E-Bikes eine Helmpflicht.
Die allgemeinen Fahrradregeln gelten weiterhin.
Große Änderung für E-Mopeds ab 1. Oktober 2026
Besonders wichtig wird der 1. Oktober 2026.
Bestimmte sogenannte E-Mopeds werden dann rechtlich nicht mehr wie Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge behandelt.
Betroffen sind insbesondere zweirädrige Fahrzeuge der Klasse L1e-B, darunter rein elektrisch angetriebene Modelle ohne Pedale sowie bestimmte Modelle mit Pedalen, deren Motor über einen Gasgriff auch ohne Treten betrieben werden kann.
Was bedeutet das für E-Moped-Fahrer?
Ab 1. Oktober 2026 gelten unter anderem:
- Führerscheinpflicht
- Helmpflicht
- Versicherungspflicht
- Kennzeichenpflicht
- Zulassungs- beziehungsweise Genehmigungspflicht
- Benutzung der Fahrbahn statt des Radwegs
E-Mopeds dürfen dann nicht mehr wie Fahrräder auf Radwegen oder Radfahrstreifen verwendet werden.
Je nach Fahrzeug kann außerdem eine regelmäßige § 57a-Begutachtung – das bekannte „Pickerl“ – erforderlich sein.
E-Scooter vor der Fahrt überprüfen
Die neuen Vorschriften zeigen auch, wie wichtig der technische Zustand eines E-Scooters ist.
Besonders kontrolliert werden sollten:
- Blinker
- Beleuchtung
- Bremsen
- Klingel beziehungsweise Hupe
- Reifen
- Rückstrahler
- Lenkung und Klappmechanismus
Gerade bei älteren Modellen kann eine Überprüfung sinnvoll sein.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei der rechtlichen Einstufung bestimmter Fahrzeuge kann das konkrete Modell beziehungsweise dessen technische Ausführung entscheidend sein.