Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds in Österreich: Wissen Sie, was künftig gilt?

Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds in Österreich: Wissen Sie, was künftig gilt?

Seit 1. Mai 2026 gelten in Österreich neue Vorschriften für E-Scooter und E-Bikes. Für sogenannte E-Mopeds folgt eine besonders wichtige Änderung mit 1. Oktober 2026.

Wer elektrisch unterwegs ist, sollte die neuen Regeln kennen. Wir haben die wichtigsten Änderungen übersichtlich zusammengefasst.

Neue E-Scooter-Regeln seit 1. Mai 2026

E-Scooter werden in Österreich nun ausdrücklich als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung eingestuft.

Weiterhin gilt: Ein E-Scooter dieser Kategorie darf eine Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und eine Höchstleistung von maximal 600 Watt aufweisen.

Neu beziehungsweise besonders wichtig sind folgende Vorschriften:

Blinker sind Pflicht

E-Scooter müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern an den Lenkerenden ausgestattet sein.

Die Blinker müssen gelbes Licht nach vorne und hinten abstrahlen.

Klingel oder Hupe

Eine Vorrichtung zur Abgabe eines akustischen Warnzeichens – beispielsweise eine Klingel oder Hupe – ist ebenfalls vorgeschrieben.

Helmpflicht unter 16 Jahren

Personen unter 16 Jahren müssen beim Fahren eines E-Scooters grundsätzlich einen Helm tragen.

Auch Erwachsenen empfehlen wir unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung einen geeigneten Helm.

Neue Alkoholgrenze

Für E-Scooter gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.

Keine zweite Person auf dem Scooter

Die Mitnahme einer weiteren Person auf einem E-Scooter ist nicht erlaubt.

Ein E-Scooter ist für die Beförderung einer einzelnen Person vorgesehen.

Transport von Gegenständen

Auch beim Transport gelten strengere Vorgaben. Gegenstände dürfen die sichere Bedienung des E-Scooters nicht beeinträchtigen. Eine kleine geeignete Rollertasche beziehungsweise ein entsprechendes Behältnis ist möglich.

Was gilt weiterhin für E-Scooter?

Neben den neuen Vorschriften bleiben grundlegende Grenzen bestehen:

Maximal 25 km/h Bauartgeschwindigkeit

Maximal 600 Watt Höchstleistung

Außerdem müssen unter anderem Bremsen, Beleuchtung und vorgeschriebene Rückstrahler vorhanden sein.

Wer einen älteren E-Scooter besitzt, sollte daher überprüfen, ob dieser die aktuellen technischen Anforderungen erfüllt.

Neue Regeln für E-Bikes

Auch für Elektrofahrräder gibt es seit 1. Mai 2026 eine Änderung.

Für Personen unter 14 Jahren gilt beim Fahren eines E-Bikes eine Helmpflicht.

Die allgemeinen Fahrradregeln gelten weiterhin.

Große Änderung für E-Mopeds ab 1. Oktober 2026

Besonders wichtig wird der 1. Oktober 2026.

Bestimmte sogenannte E-Mopeds werden dann rechtlich nicht mehr wie Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge behandelt.

Betroffen sind insbesondere zweirädrige Fahrzeuge der Klasse L1e-B, darunter rein elektrisch angetriebene Modelle ohne Pedale sowie bestimmte Modelle mit Pedalen, deren Motor über einen Gasgriff auch ohne Treten betrieben werden kann.

Was bedeutet das für E-Moped-Fahrer?

Ab 1. Oktober 2026 gelten unter anderem:

  • Führerscheinpflicht
  • Helmpflicht
  • Versicherungspflicht
  • Kennzeichenpflicht
  • Zulassungs- beziehungsweise Genehmigungspflicht
  • Benutzung der Fahrbahn statt des Radwegs

E-Mopeds dürfen dann nicht mehr wie Fahrräder auf Radwegen oder Radfahrstreifen verwendet werden.

Je nach Fahrzeug kann außerdem eine regelmäßige § 57a-Begutachtung – das bekannte „Pickerl“ – erforderlich sein.

E-Scooter vor der Fahrt überprüfen

Die neuen Vorschriften zeigen auch, wie wichtig der technische Zustand eines E-Scooters ist.

Besonders kontrolliert werden sollten:

  • Blinker
  • Beleuchtung
  • Bremsen
  • Klingel beziehungsweise Hupe
  • Reifen
  • Rückstrahler
  • Lenkung und Klappmechanismus

Gerade bei älteren Modellen kann eine Überprüfung sinnvoll sein.

E-Scooter Service und Nachrüstung bei LUNA E-Scooter

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr E-Scooter den aktuellen Anforderungen entspricht?

Bei LUNA E-Scooter können wir Ihren E-Scooter überprüfen und Sie zu möglichen Reparaturen oder Nachrüstungen beraten.

📍 1150 Wien – Mariahilfer Straße 182

📍 1210 Wien – Donaufelder Straße 133

LUNA E-Scooter – Ihr E-Scooter Spezialist in Wien

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei der rechtlichen Einstufung bestimmter Fahrzeuge kann das konkrete Modell beziehungsweise dessen technische Ausführung entscheidend sein.

Laisser un commentaire
Show All
Blog posts
Show All