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Die Regeln in Österreich mit E-Scooter

Die Regeln in Österreich mit E-Scooter

Emre Kömürcü |

Die Regeln in Österreich

Auch in Österreich sind E-Scooter seit 1. Juni 2019 erlaubt. Was muss man beachten, wo darf man fahren und ist Alkohol am Lenker erlaubt?

In Österreich macht es der Gesetzgeber etwas einfacher als andere. So ist klar geregelt, dass E-Scooter, die offiziell „Elektrisch betriebene Klein- und Miniroller“ genannt werden, überall dort wo auch Fahrradfahrer fahren dürfen, bewegt werden können und müssen. Demnach darf auf Gehsteigen nicht gefahren werden, es sei denn, man ist nicht schneller als 6 km/h unterwegs. Das muss aber extra erlaubt sein. Ansonsten dürfen und müssen Straßen dann benutzt werden, wenn es keine extra Radfahrerbereiche gibt.

Schneller unterwegs
Die 31. Novelle der StVO erlaubt E-Scooter, wenn sie einige Voraussetzungen erfüllen. Alle Regelungen gelten übrigens für alle Bundesländer. So darf die maximale Leistung des eingesetzten Motors einen Wert von 600 Watt nicht überschreiten. Damit darf die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h betragen.

Die notwendige Ausrüstung
Scooter müssen fast die gleichen Vorgaben wie Fahrräder erfüllen. So sind eine wirksame Bremsvorrichtung genauso wie weiße Rückstrahler vorn und rote hinten notwendig. Licht muss bei schlechter Sicht oder Wetter ebenso vorhanden sein. Ein Kennzeichen ist mit 25 km/h und 600 Watt übrigens nicht notwendig. Darüber sieht es anders aus und man benötigt den Führerschein der Klasse AM oder B. Dadurch steigt das Mindestalter auf 15 Jahre.

Das aufgeweichte Verbot
Der Gesetzgeber erlaubt Alkohol am Lenker der E-Scooter. Allerdings nur bis zum gleichen Wert, der auch bei Fahrräder erlaubt ist. 0,8 Promille ist die Grenze. Wer allerdings mit diesem Wert noch einen E-Scooter fährt, sollte sich fragen, ob er das Richtige tut. Denn es ist einfach gefährlich.

Abstellen recht einfach
Der Gesetzgeber regelt auch, wo E-Scooter abgestellt werden dürfen. Er sagt, dass ein Abstellen nur dann erlaubt ist, wenn der Gehsteig mindestens 2,5 Meter breit ist. Sowieso darf niemand durch die abgestellten Scooter belästigt oder behindert werden. Weitere klare Regeln gelten genauso wie für Fahrradfahrer. So ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung genauso verboten wie das Fahren eines solchen Fahrzeuges im Alter unter 12 Jahren. Dabei werden Ausnahmen gemacht. Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einer Begleitung die mindestens 16 Jahre alt ist fahren. Auch dürfen Kinder unter 12 Jahren die Scooter nutzen, wenn sie einen Fahrradausweis besitzen. In jedem Fall gilt für sie eine Helmpflicht.

Alles in allem ist es sehr einfach in Österreich einen E-Scooter zu fahren. Man ist zügig unterwegs, die Frage einer Zulassung stellt sich nicht und die notwendige Ausrüstung ist überschaubar.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich laufend in allen Ländern in Europa. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir daher keine Gewähr!

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