Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds: Wissen Sie, was künftig gilt?

Die Straßenverkehrsordnung wurde novelliert, das bringt unter anderem eine neue Promillegrenze und eine Helmpflicht am E-Scooter
Wer einen E-Scooter fährt, muss ab Mai auf mehr Ausstattung achten: für das Gefährt und bis zu einem gewissen Alter auch für sich selbst.
Mit breiter Mehrheit hat der Nationalrat am späten Mittwochabend die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. Die neuen Regeln für E-Bikes und E-Scooter – darunter eine Helmpflicht für junge Lenker – gelten ab 1. Mai, die Verschärfungen für E-Mopeds ab Oktober.
Beschlossen wurde außerdem ein rechtlicher Rahmen für automationsgestützte Zufahrtskontrollen, mit denen etwa die rot-pinke Wiener Stadtregierung die Verkehrsberuhigung des ersten Bezirks umsetzen möchte. Für die Änderungen stimmten neben den Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos auch die Grünen.
Grafik: APA/ORF; Quelle: BMIMI
Neue Regeln für E-Scooter
E-Scooter werden künftig eindeutig als Fahrzeuge definiert und nicht mehr als Kleinfahrzeuge. Ab 1. Mai 2026 dürfen keine Personen oder Waren mehr auf E-Scooter mitgenommen werden, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt Helmpflicht und die E-Scooter müssen mit Blinkern und Klingel ausgestattet sein. Die Promillegrenze wird von 0,8 auf 0,5 gesenkt.